DHZC-Neubau: Senat genehmigt Vorplanung
Der nächste Projektmeilenstein auf dem Weg zum DHZC-Neubau wurde erreicht: Die zuständige Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat die von der Charité eingereichten Vorplanungsunterlagen (VPU) für den Neubau des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC) eingehend geprüft und baufachlich genehmigt. Damit hat die Berliner Behörde den vorliegenden Entwurf sowie den Raum- und Flächenbedarf für den Neubau offiziell bestätigt.
Neben allgemeinen Kriterien ging es in dem Prüfauftrag auch um die Bewertung des finanziellen Rahmens (d. h. der Kosten) unter Berücksichtigung der aktuellen Baupreisentwicklungen. Auf Grundlage des Prüfergebnisses hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Ausführung der nächsten Planungsstufe im November 2022 freigegeben.
Für das komplexe Bauvorhaben müssen ganz unterschiedliche Nutzflächenanforderungen berücksichtigt werden. So umfassen die Vorplanungsunterlagen, unter anderem, medizinische Bereiche für Pflege, Operation, Intervention, Bildgebung, Forschung und Lehre, die zentrale Notaufnahme, die zentrale Sterilgutversorung sowie einen Hubschrauberdachlandeplatz. Diese Bereiche geben den späteren Nutzer:innen des Neubaus Raum für Erwachsenenallgemeinpflege, Intensivversorgung und Intermediate Care, Kinderherzmedizin, konventionelle und hybride OPs, Herzkatheter- und Hybrid-Device-Herzkatheterlabore, kardiale Bilddgebung (CT, MRT und konventionelles Röntgen), patient:innennahe Forschung und „Lehre am Patient:innenbett“, Notfall- und Sterilgutversorgung.
In die Vorplanungsunterlagen eingeflossen sind auch die Ergebnisse der zahlreichen Nutzerabstimmungen, die in den letzten Monaten durchgeführt wurden. Die Einbindung der späteren Gebäudenutzer:innen in den Planungsprozess ist ein wesentlicher Schritt, um den Neubau von Beginn an so zu konzipieren, dass er den Anforderungen und Erwartungen der Nutzerschaft gerecht wird. Dazu kam auch ein eigens eingerichtetes Virtual-Reality-Studio zum Einsatz.
So geht es weiter:
- Der nächste Schritt ist die Einreichung der Bauplanungsunterlagen (BPU) bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
- Danach folgt die Abgabe dieser Unterlagen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
- Diese wird anschließend eine letzte baufachliche Prüfung bis Ende des 1. Quartals 2023 vornehmen.
- Die Genehmigung der BPU führt dann schließlich zur finalen Freigabe der Haushaltsmittel durch das Berliner Abgeordnetenhaus, so dass die Baustelle für den DHZC-Neubau voraussichtlich im Herbst 2023 eingerichtet werden kann.